Ablauf und Prüfungsinhalte der Feststellungsprüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und erfolgt in vier oder fünf Fächern, die sich nach dem beabsichtigten Fachstudium richten. Sie kann einmal, in der Regel frühestens nach einem halben Jahr, vor dem gleichen Prüfungsausschuss wiederholt werden.

Prüfungsvoraussetzung

Nach erfolgreicher Kursteilnahme werden Sie zur abschließenden Feststellungsprüfung zugelassen. Alternativ können Sie bei ausreichenden Kapazitäten und dem erfolgreichen Nachweis von Sprach- und Fachkompetenzen auch ohne Kursteilnahme zugelassen werden.

Schriftliche und mündliche Prüfungsfächer

Schriftliche Prüfungen 

Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 4 Stunden in Deutsch und 3 Stunden in den übrigen Fächern. Für Klausuren und die Feststellungsprüfung im Fach Mathematik sind ausschließlich nicht programmierbare Taschenrechner ohne Computeralgebrasystem (CAS) erlaubt, die keine Datenfernübertragung (WLAN, Bluetooth, etc.) enthalten.

Mündliche Prüfungen

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung sowie auf die bei der schriftlichen Prüfung nicht gewählten Fächer im M-, T-  und G- Kurs sowie auf GGP (Geschichte, Geographie, Politik) und Englisch im W – Kurs.

Die Prüfungszeit beträgt 25 Minuten, die Vorbereitungszeit 20 Minuten.

Schwerpunktkurs T

für technische & mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge


Prüfungsfächer:

Schwerpunktkurs M

für medizinische und biologische Studiengänge


Prüfungsfächer:

Schwerpunktkurs W

für wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge


Prüfungsfächer:

Schwerpunktkurs G/S

für geistes- und sprachwissenschaftliche Studiengänge


Prüfungsfächer:

  • Deutsch
  • Geschichte
  • Englisch (nur für S-Kurs)
  • Deutsche Literatur oder Sozialkunde
Prüfungstermine finden Sie in der Termingesamtübersicht
Befreiung von der Deutschprüfung

In den M- und T-Kursen kann man sich von der Feststellungsprüfung in Deutsch befreien lassen unter der Voraussetzung, dass ein anerkanntes Sprachzertifikat vorgelegt wird. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus M- und T-Kursen besteht die Verpflichtung, bis zur Feststellungsprüfung am Deutschunterricht teilzunehmen.

  • Gleichwertige Deutsch-Zertifikate
    • DSD II (die vier Fertigkeiten jeweils auf Niveau C1)

    • DSH 2 oder DSH 3

    • TestDaF (mindestens 4x4 oder besser)

    • Telc C1 Hochschule (Ergebnis: mindestens befriedigend)

    • Goethe Zertifikat C2

Beispiele für Prüfungsaufgaben

SCHWERPUNKTKURS T
SCHWERPUNKTKURS M
SCHWERPUNKTKURS W
SCHWERPUNKTKURS G

Verordnung

Inhalte und Ablauf der Feststellungsprüfung beruhen auf der Niedersächsischen Verordnung zur Feststellungsprüfung